vk tattoo

An meine Kunden

Seit über zehn Jahren bin ich stets bemüht, die Wünsche meiner Kunden mit Professionalität und Hingabe bedingungslos zu erfüllen und mit dem Tattooglück zu beseelen, dennoch muss ich Regeln erwähnen, die als Geschäftsbedingungen von VK TATTOO meine kreativen Prozesse vorab als erbrachte Leistung definieren…

Bei einer Zusammenarbeit zwischen mir (der Tätowiererin) und der Kundin/dem Kunden beginnt das geschäftliche Verhältnis in der Phase, wo ein Termin für die Tätowierung vereinbart wird. Direkt bei der Terminvereinbarung muss eine Vorauszahlung in Höhe von 50,00€ bis 100,00€ erfolgen, abhängig von der Größe des Projekts. Erst wenn die Vorauszahlung erfolgt ist der Termin final bestätigt. Nach der Bestätigung werden alle Details besprochen und ein Entwurf wird meinerseits vorbereitet. Es gelten bei allen Bildübertragungen die Copyrightrechte und Nutzungsrechtbestimmungen, die beim Künstler bleiben.

Etwaige Korrekturen und Anpassungen des ersten Entwurfes mit EINER weiteren Veränderung sind kostenfrei; ab zwei Korrekturen/Anpassungen oder kompletter Überarbeitung des Entwurfes, ist eine Anzahlung von EUR 50,00 bis EUR 100,00 (abhängig vom Aufwand, wird vorab deklariert) erforderlich.

Bei Vorabentscheidungen, die zur Auflösung des Geschäftsverhältnisses zwischen Tätowiererin und dem Kunden (die Kundin/der Kunde entscheidet sich allgemein gegen ein Tattoo, die Konstellation Tätowiererin-Kunde passt nicht zusammen) wird dem Kunden die Vorauszahlung wieder gutgeschrieben/ zurückgegeben (dies alles ohne Entwurf, wenn kein Entwurf vorbereitet wurde), oder aber auf unbestimmte Zeit einbehalten und bei Wiederaufnahme des Geschäftsverhältnisses mit dem dann entstehenden Tattoo neu verrechnet.

Den Terminvereinbarungen zwischen der Tätowierin und der Kundin/ dem Kunden sind folgende Bedingungen zu berücksichtigen:

Generell kann die Kundin/der Kunde den Termin 48 Stunden vorher unentgeltlich absagen (dies setzt dennoch voraus, dass es zu keiner Entwurfsphase kam).

Kurzfristige Absagen unter 48 Stunden bedingt durch z.B. Krankheit, unvorhersehbare Situationen etc. werden unentgeltlich definiert, wenn zwischen dem Kunden und der Tätowiererin ein neuer Termin bestätigt wird.

Terminabsagen durch den Kunden am selben Tage des Termins werden mit 50% des vereinbarten Tattoo-Preises geltend gemacht, die den entstandenen Verdienstausfall ausgleichen.

Bei einer 2fach-Verschiebung des Termins wird die jeweilige Anzahlung vom Studio einbehalten, die den entstehenden Verdienstausfall der Tätowierer somit ausgleicht.

Bei Terminabsagen durch die Tätowiererin wird die jeweilige Anzahlung den Kunden/der Kundin erstattet.

Die Einwilligung der Geschäftsbedingungen durch den Kunden gegenüber der Tätowiererin erfolgt über die jeweiligen Kommunikationswege über eine schriftliche Bestätigung der Kundin/dem Kunden.